Auf dem Segelfluggelände Haßloch können nur Starts von bemannten Freiballonen erfolgen, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
- Zustimmung des Platzhalters erteilt. (Anfrage über „Kontakt“)
- Der Ballonfahrer eine gültige Allgemeinerlaubnis gemäß § 25 LuftVG i.V.m. § 18 LuftVO besitzt.
- Meldung des Ballonfahrers bei dem zuständigen Flugleiter
- Außerhalb des Flugbetriebs sind Kennung, Pilot und Startzeiten per Formular an den SFSV Haßloch zu übermitteln.
Insofern ist jeder „Ballonfahrer“, der im Umkreis von 5 km Halbmesser um das Segelfluggelände während der Betriebszeit (PPR) mit einem bemannten Freiballon im Rahmen einer Allgemeinerlaubnis startet, verpflichtet, die Flugleitung über den Start zu informieren und sofern der Aufstieg auf dem Flugplatzgelände stattfindet zusätzlich die Zustimmung des Flugplatzbetreibers einzuholen.